Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Präambel

(1) Der Vertrag wird mit der Job-Consult, B-4701 Kettenis (nachfolgend Job-Consult genannt) geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Job-Consult können dem auf www.Job-Consult.be befindlichen Impressum entnommen werden.

(2) Die Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Job-Consult den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 1 Vertragsgegenstand

Entsprechend der gesonderten Festlegung im Angebot der Job-Consult erbringt die Job-Consult für den Auftraggeber bestimmte Dienst- und/oder Entwicklungsleistungen, schaltet Anzeigen oder Banner (im Folgenden jeweils „Anzeigen“ genannt) auf dem Internetportal www.Job-Consult.be, und/oder erteilt Lizenzen und Web- Accounts für die von ihr angebotene Software.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Job-Consult und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn Job-Consult den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt, oder die Ausführung des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers unverzüglich erfolgen soll, Job-Consult mit der Ausführung beginnt und dabei davon ausgehen darf, dass der Auftraggeber auf die Auftragsbestätigung stillschweigend verzichtet.

§ 3 Anzeigenaufträge, Zurückweisung wegen Gesetzesverstößen

(1) Der Beginn der Veröffentlichung der Anzeigen erfolgt zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Platzierung der Anzeigen erfolgt nach billigem Ermessen von Job-Consult. Die Interessen des Auftraggebers werden dabei angemessen berücksichtigt.

(2) Der Auftraggeber ist für die Anlieferung geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Verzögerungen, welche aufgrund des zur Veröffentlichung gestellten Anzeigenmittels entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat Job-Consult nicht zu vertreten.

(3) Job-Consult. stellt die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB oder sonstige vertragliche Regelungen verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für Job-Consult aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Job-Consult ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen (im Folgenden „unzulässige Inhalte“ genannt) ohne Vorankündigung zu entfernen. Das Gleiche gilt, soweit der Auftraggeber Links einsetzt, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse- und wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte, einschließlich etwaiger Markenrechte. Er versichert, dass sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige erforderlichen Rechte wirksam bestehen.

(5) Job-Consult ist nicht verpflichtet, die Anzeigen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Job-Consult von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte, Gesetzesverstöße oder der Beeinträchtigung der Rechte Dritter entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten, welche durch Rechtsverfolgung/-verteidigung, notwendige Recherchen, Reisekosten und Spesen entstehen.

(6) Nach Ermessen von Job-Consult können Anzeigen auch unter den von Job-Consult und Ihren Tochterunternehmen betriebenen sonstigen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Anzeigen kann je nach Ausspielungskanal differieren.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Soweit Job-Consult dem Auftraggeber Software zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt, erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im vertraglich festgelegten Umfang. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Job-Consult die Software oder zugehöriges schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder auf andere Weise zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren.

(2) Der Auftraggeber überträgt Job-Consult in dem für die Durchführung dieses Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Schaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte, insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht). Job-Consult ist befugt, die Anzeigen im Rahmen von Publikationen, Firmenpräsentationen, Statistiken und Übersichten zu verwenden.

§ 5 Entgelte, Verzug

(1) Die Einstellung von Anzeigen sowie die Veröffentlichung von Werbeinhalten auf der Website www.Job-Consult.be erfolgt gegen Zahlung gemäß der jeweils geltenden Preisliste, welche unter abrufbar ist.

(2) Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. Job-Consult kann dem Auftraggeber die Rechnungen per E-Mail übermitteln.

(3) Sofern es sich beim Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis mit automatischer Verlängerung handelt, ist Job-Consult berechtigt, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Job-Consult wird den Auftraggeber über die Änderung des Entgelts in der ersten hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an den Auftraggeber versandten Rechnung benachrichtigen. Der Auftraggeber hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber Job-Consult rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.(4) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist oder Job-Consult diesen schriftlich anerkannt hat.

(5) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist Job-Consult berechtigt, die vertraglichen Leistungen und die Erbringung sonstiger Dienste bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Ferner steht es Job-Consult frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen, sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen. Sonstige Rechte von Job-Consult, wie z. B. die Geltendmachung von Verzugszinsen oder Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 6 Vertragslaufzeit

(1) Sofern nicht abweichend geregelt, gilt Folgendes: Der Vertrag läuft zunächst über den vom Auftraggeber gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängert sich der Vertrag nicht.
Sofern der Auftraggeber ein Produkt ohne Mindestnutzungszeitraum bucht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen. Verträge über Produkte ohne Mindestnutzungszeitraum können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Vertragspflichten erheblich verletzt oder das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde oder ein solches Verfahren mangels Masse abgewiesen wurde.

§ 7 Gewährleistung, Systemintegrität, Störung und Erreichbarkeit

(1) Job-Consult übernimmt keine Verantwortung für die auf der Website www.Job-Consult.be bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritter sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Job-Consult gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf der Website www.Job-Consult.be veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Angebote getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Job-Consult herleiten.

(3) Der Auftraggeber erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Dienste von Job-Consult technisch nicht zu realisieren ist. Job-Consult bemüht sich jedoch, ihre Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Job-Consult stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Alle Ansprüche gegen Job-Consult, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere steht Job-Consult nicht für Fälle der folgenden Art ein:
Wie z.B. Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder –hardware (z.B. Browser) durch den Auftraggeber; Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten; unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste; oder Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(4) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 3 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(5) Bei von Job-Consult zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

(6) Sofern Job-Consult dem Auftraggeber Software zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt, gilt Folgendes: Erkennt der Auftraggeber einen Mangel, so hat er in einer schriftlichen Mängelrüge den Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist. Der Auftraggeber setzt Job-Consult eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Kann Job-Consult den Mangel nicht innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist beseitigen, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Lizenzgebühr zu mindern oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung wegen eines unwesentlichen Mangels ist ausgeschlossen.

§ 8 Änderungen des Funktionsumfangs

Job-Consult behält sich vor, den Funktionsumfang ihrer Dienste und deren allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Auftraggeber im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

§ 9 Haftung

Eine Haftung durch Job-Consult oder ihre Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind; maximal ist die Haftung auf die Höhe der vertragsgemäßen Vergütung beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen Job-Consult Vorsatz oder der grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben.

§ 10 Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses einverstanden.

(2) Job-Consult und der Auftraggeber verpflichten sich jeweils zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Auftraggeber wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Job-Consult unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Job-Consult.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Belgien, so ist der Sitz von Job-Consult ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Job-Consult behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Job-Consult wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Job-Consult wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(5) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das belgische Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

(6) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

(7) Job-Consult ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Job-Consult übertragen.

(8) Job-Consult kann Unterauftragnehmer einsetzen. Job-Consult bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der übernommen Pflichten.

Präambel

(1) Der Vertrag wird mit der Job-Consult, B-4701 Kettenis (nachfolgend Job-Consult genannt) geschlossen. Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Job-Consult können dem auf www.Job-Consult.be befindlichen Impressum entnommen werden.

(2) Die Geltung abweichender Bedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Job-Consult den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 1 Vertragsgegenstand

Entsprechend der gesonderten Festlegung im Angebot der Job-Consult erbringt die Job-Consult für den Auftraggeber bestimmte Dienst- und/oder Entwicklungsleistungen, schaltet Anzeigen oder Banner (im Folgenden jeweils „Anzeigen“ genannt) auf dem Internetportal www.Job-Consult.be, und/oder erteilt Lizenzen und Web- Accounts für die von ihr angebotene Software.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Job-Consult und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn Job-Consult den Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigt, oder die Ausführung des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers unverzüglich erfolgen soll, Job-Consult mit der Ausführung beginnt und dabei davon ausgehen darf, dass der Auftraggeber auf die Auftragsbestätigung stillschweigend verzichtet.

§ 3 Anzeigenaufträge, Zurückweisung wegen Gesetzesverstößen

(1) Der Beginn der Veröffentlichung der Anzeigen erfolgt zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Platzierung der Anzeigen erfolgt nach billigem Ermessen von Job-Consult. Die Interessen des Auftraggebers werden dabei angemessen berücksichtigt.

(2) Der Auftraggeber ist für die Anlieferung geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Verzögerungen, welche aufgrund des zur Veröffentlichung gestellten Anzeigenmittels entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, hat Job-Consult nicht zu vertreten.

(3) Job-Consult. stellt die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB oder sonstige vertragliche Regelungen verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für Job-Consult aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Job-Consult ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen (im Folgenden „unzulässige Inhalte“ genannt) ohne Vorankündigung zu entfernen. Das Gleiche gilt, soweit der Auftraggeber Links einsetzt, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse- und wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte, einschließlich etwaiger Markenrechte. Er versichert, dass sämtliche hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige erforderlichen Rechte wirksam bestehen.

(5) Job-Consult ist nicht verpflichtet, die Anzeigen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt Job-Consult von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte, Gesetzesverstöße oder der Beeinträchtigung der Rechte Dritter entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten, welche durch Rechtsverfolgung/-verteidigung, notwendige Recherchen, Reisekosten und Spesen entstehen.

(6) Nach Ermessen von Job-Consult können Anzeigen auch unter den von Job-Consult und Ihren Tochterunternehmen betriebenen sonstigen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Anzeigen kann je nach Ausspielungskanal differieren.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Soweit Job-Consult dem Auftraggeber Software zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt, erhält der Auftraggeber das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im vertraglich festgelegten Umfang. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Job-Consult die Software oder zugehöriges schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder auf andere Weise zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren.

(2) Der Auftraggeber überträgt Job-Consult in dem für die Durchführung dieses Vertrags zeitlich, örtlich und inhaltlich notwendigen Umfang alle für die Schaltung der Anzeigen erforderlichen Rechte, insbesondere die Markenrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (einschließlich dem Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Senderecht, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und dem Bearbeitungsrecht). Job-Consult ist befugt, die Anzeigen im Rahmen von Publikationen, Firmenpräsentationen, Statistiken und Übersichten zu verwenden.

§ 5 Entgelte, Verzug

(1) Die Einstellung von Anzeigen sowie die Veröffentlichung von Werbeinhalten auf der Website www.Job-Consult.be erfolgt gegen Zahlung gemäß der jeweils geltenden Preisliste, welche unter abrufbar ist.

(2) Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. Job-Consult kann dem Auftraggeber die Rechnungen per E-Mail übermitteln.

(3) Sofern es sich beim Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis mit automatischer Verlängerung handelt, ist Job-Consult berechtigt, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Job-Consult wird den Auftraggeber über die Änderung des Entgelts in der ersten hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an den Auftraggeber versandten Rechnung benachrichtigen. Der Auftraggeber hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber Job-Consult rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.

(4) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist oder Job-Consult diesen schriftlich anerkannt hat.

(5) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so ist Job-Consult berechtigt, die vertraglichen Leistungen und die Erbringung sonstiger Dienste bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Ferner steht es Job-Consult frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen, sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen. Sonstige Rechte von Job-Consult, wie z. B. die Geltendmachung von Verzugszinsen oder Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 6 Vertragslaufzeit

(1) Sofern nicht abweichend geregelt, gilt Folgendes: Der Vertrag läuft zunächst über den vom Auftraggeber gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Danach verlängert sich der Vertrag nicht.
Sofern der Auftraggeber ein Produkt ohne Mindestnutzungszeitraum bucht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann den Vertrag jeweils ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen. Verträge über Produkte ohne Mindestnutzungszeitraum können von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Vertragspflichten erheblich verletzt oder das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde oder ein solches Verfahren mangels Masse abgewiesen wurde.

§ 7 Gewährleistung, Systemintegrität, Störung und Erreichbarkeit

(1) Job-Consult übernimmt keine Verantwortung für die auf der Website www.Job-Consult.be bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritter sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Job-Consult gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf der Website www.Job-Consult.be veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Angebote getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Job-Consult herleiten.

(3) Der Auftraggeber erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Dienste von Job-Consult technisch nicht zu realisieren ist. Job-Consult bemüht sich jedoch, ihre Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Job-Consult stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Alle Ansprüche gegen Job-Consult, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere steht Job-Consult nicht für Fälle der folgenden Art ein:
Wie z.B. Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder –hardware (z.B. Browser) durch den Auftraggeber; Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten; unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste; oder Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(4) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 3 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.

(5) Bei von Job-Consult zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

(6) Sofern Job-Consult dem Auftraggeber Software zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt, gilt Folgendes: Erkennt der Auftraggeber einen Mangel, so hat er in einer schriftlichen Mängelrüge den Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist. Der Auftraggeber setzt Job-Consult eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Kann Job-Consult den Mangel nicht innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Frist beseitigen, ist der Lizenznehmer berechtigt, die Lizenzgebühr zu mindern oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung wegen eines unwesentlichen Mangels ist ausgeschlossen.

§ 8 Änderungen des Funktionsumfangs

Job-Consult behält sich vor, den Funktionsumfang ihrer Dienste und deren allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Auftraggeber im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

§ 9 Haftung

Eine Haftung durch Job-Consult oder ihre Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind; maximal ist die Haftung auf die Höhe der vertragsgemäßen Vergütung beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen Job-Consult Vorsatz oder der grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben.

§ 10 Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses einverstanden.

(2) Job-Consult und der Auftraggeber verpflichten sich jeweils zur Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Auftraggeber wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Job-Consult unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

§ 11 Schluss-bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz von Job-Consult.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Belgien, so ist der Sitz von Job-Consult ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Job-Consult behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Job-Consult wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Job-Consult wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(5) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das belgische Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

(6) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

(7) Job-Consult ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Job-Consult übertragen.

(8) Job-Consult kann Unterauftragnehmer einsetzen. Job-Consult bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der übernommen Pflichten.